Kontrast
 
Schulgebäude Haus 2, weiße SchuleSchulgebäude Haus 1, rote Schule
  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Barrierefreiheit

ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.grundschulegnoien.de.
Die Johann-Wolfgang-von-Goethe-Grundschule Gnoien ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 14 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBGG M-V) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer stetig durchgeführten Selbstbewertung.

Bedienhinweise

Diese Website ist mit den folgenden Browsern kompatibel:

  • Microsoft Edge

  • Internet Explorer (Windows)

  • Google Chrome

  • Opera

  • Mozilla Firefox

 

Diese Website ist mit den folgenden unterstützenden Technologien kompatibel:

  • NVDA ScreenReader (Bildschirmausleseprogramm)

  • ReadSpeaker (Text-to-Speech-Lösungen)

  • Screenreader JAWS (Sprachausgabe)

 

Die Barrierefreiheit dieser Webseite hängt von den folgenden Technologien ab, um zu funktionieren:

  • HTML

  • CSS

  • Javascript

 

Für optimale Lesbarkeit und Barrierefreiheit bieten wir eine Funktion zum Wechseln der Kontrastmodi und Schriftgrößen an.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den Anforderungen des LBGG M-V und der BITVO M-V größtenteils vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind nachstehend aufgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unverhältnismäßige Belastung

  • Die Inhalte unseres Schulprogrammes sind nicht in Leichter Sprache verfasst. Alternativ ist es möglich mit allen an der Schule tätigen Lehrkräften über das Schulprogramm ins Gespräch zu gehen und Fragen zu stellen. Unser Schulprogramm ist noch im Entstehungsprozess und im Diskurs. In einem zweiten Schritt sollte langfristig überlegt werden, inwiefern es möglich ist, einen Überblick über wesentliche Inhalte des Schulprogrammes in Leichter Sprache zu verfassen.

  • einige pdf-Dokumente wie Elternbriefe und Formulare

  • von Dritten bereitgestellte Dokumente

Die Johann-Wolfgang-von-Goethe-Grundschule Gnoien arbeitet daran, die barrierefreien Angebote auszuweiten.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 26.08.25 erstellt und zuletzt am 31.08.25 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. Vielen Dank für Ihr Feedback.

Feedback zur Barrierefreiheit

 

Für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen zuständig ist:

Johann-Wolfgang-von-Goethe-Grundschule Gnoien

TeterowerStr. 11b

039971 12239

 

Durchsetzungsverfahren

Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen.
Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V.
Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.

Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:

  • Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können

  • Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.

  • Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen

  • Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert

  • Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung.

  • In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde

Ihre Beschwerde können Sie wie folgt melden. Bitte teilen Sie dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, Website/mobile Anwendung sowie den Beschwerdegrund mit.

  • Per digitalem Formular unter: Beschwerdeformular nach § 14 LBGG M-V.

  • Per E-Mail an: .

  • Per Brief an: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern,
    Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V
    Werderstr. 124, 19055 Schwerin.

Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden.

Die Website der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V finden Sie unter: www.barrierefreies-web-mv.de.